30.11.06 // Pressemitteilung der Hildesheimer Bleiberechtsinitiative

  Menschen für Menschen für Menschen ist
                schockiert über Entscheidung von Innenminister Schünemann!

In Bezug auf den Antrag Gazale Salame die Wiedereinreise nach Deutschland zu
ermöglichen hat sich nach dem VG Hannover nun auch das Innenministerium
geäußert.

Laut einer Meldung vom Radio Tonkuhle (Hildesheimer Lokalsender), entschied
das Niedersächsische Innenministerium, der vom VG Hannover anheim gestellten
Hinweisverfügung nicht Folge zu leisten. Diese besagte, der Landkreis solle
aus humanitären Gründen, wie von Anwältin Schäfer in einem Eilantrag
gefordert, Gazale wieder nach Deutschland einreisen lassen um mit ihrer
Familie gemeinsam die endgültige Entscheidung im Fall ihres Mannes Ahmed  vor
dem Oberverwaltungsgericht abwarten zu können.

Das Innenministerium vertritt die Ansicht, daß der zur Begründung dieses
Antrags angeführte Artikel 6 GG ( Schutz der Familie), in dieser
Angelegenheit nicht greife und eine Familienzusammenführung nur durch eine
Ausreise Ahmed Sialas in die Türkei, in eben diesem Land stattfinden könne.

Ahmed Siala soll also auf den Rechtsweg verzichten und seine Heimat
 verlassen, dies ist ein absurdes Verlangen. Im Juni dieses Jahres wurde
 durch das VG Hannover festgestellt, daß sämtliche vom Landkreis Hildesheim
 erhobenen Vorwürfe gegen ihn und die gesamte Familie Siala, die zu seiner
 Abschiebung hätten führen können, haltlos sind. Die Chancen, daß dieses vom
 OVG bestätigt wird sind sehr gut.

Dem Innenministerium geht es einzig und allein darum, einen von den Behörden
begangenen Fehler nicht einzugestehen und Unrecht in Recht zu verwandeln. ich
bezeichnete das Innenministerium schon einmal  als eiskaltes bürokratisches
Monster und erhalte einmal nur die Bestätigung meiner Einschätzung.
Wir als Initiative sind entsetzt und verzweifelt und fordern den zuständigen
Richter am VG Hannover vehement auf, seine mit der Hinweisverfügung  gemachte
Ankündigung, diese Sache bei nicht Umsetzung seiner damaligen Empfehlung
durchzuklagen, wahr zumachen.

Die Situation von Gazale verschlimmert sich von Tag zu Tag und wir müssen das
Schlimmste befürchten. Was wird der Minister sagen, wenn dies eintritt.
Vielleicht das, was er einer Hildesheimer Journalistin zu diesem Fall schon
einmal sagte:“Es ist ja nicht so, daß mich das gar nicht berührt.“
Soll das alles sein?

                                         Hintergrund:

Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale Salame sowie
ein weiteres Kind in die Türkei abgeschoben. Der Ehemann sowie die zwei
anderen Kinder Paares blieben in Deutschland.

In seinem Urteil vom 21.06.06 kam das VG Hannover zu dem Urteil das alle vom
Landkreis erhobenen Vorwürfe bezüglich der Angabe eines falschen
Herkunftsland gegen die Familie Siala und somit auch gegen Ahmed Siala, dem
Ehemann von Gazale Salame, jeder Grundlage entbehren.

Landrätin Baule wollte nach einiger Zeit der Prüfung dieses Urteil
 anerkennen, ohne Revision einzulegen und Schritte einleiten, die zur
 Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern, die mit ihr in Izmir „leben“
 müssen, einleiten. Innerhalb kurzer Zeit kassierte das Innenministerium
 diese Entscheidung und zwang den Landkreis zum einlegen der Revision.

Daraufhin klagte Rechtsanwältin Schäfer von der Kanzlei Waldmann und Stocker
in Göttingen, welche Ahmed Siala vertritt, per Eilantrag auf eine
Wiedereinreise von Gazale Salame bis zur endgültigen Entscheidung der Klage
ihres Mannes Ahmed vor dem OVG Lüneburg.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in ähnlichen Fällen schon zu gunsten
solcher Anträge entschieden, weil durch die lange Prozeßzeit eine dem Artikel
6 GG ( Schutz der Familie) zuwiderlaufende unverhältnismäßig lange Trennung
der betroffenen Familie generiert werde.

Das VG Hannover hatte in einer Hinweisverfügung angeregt, Gazale wieder
einreisen zu lassen und bei nicht Umsetzung auch damit gedroht, einen
ordentlichen Beschluss hierzu zu fassen.

Andreas Vasterling, für Menschen für Menschen
                                Solidarität und Bleiberecht Hildesheim